Grundsteuerreform

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Die Grundsteuerreform 2022 kommt!


Sehr geehrter Mandant,

 

das neue Jahr hält wieder einige steuerrechtliche Neuerungen parat. In diesem Jahr wird insbesondere die Grundsteuerreform sämtliche Grundstückseigentümer vor einige Herausforderungen stellen.

 

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Hintergründe der Reform und die sich daraus für Sie ergebende gesetzlichen Verpflichtungen informieren.

 

In Deutschland müssen rund 35 Millionen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Grundsteuerreform verabschiedeten.

 

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Die Abgabe der Steuererklärungen soll ab 01.07.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022, es gibt also nur ein sehr enges Zeitfenster für die Abgabe der Erklärung!

 

Sie werden zur Abgabe der Feststellungserklärung von der Finanzverwaltung voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 direkt oder per Allgemeinverfügung aufgefordert werden.

 

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt werden. Nach Abschluss der Wertfeststellungen werden die Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Werte für die Berechnung der Grundsteuer heranziehen.

 

Sind Sie Grundstückseigentümer, dann sind Sie - sowohl als Selbstnutzer als auch als Vermieter - unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Auch Grundstücke im Betriebsvermögen müssen neu bewertet werden.

 

Zur pünktlichen Abgabe der Erklärungen sind einige Vorbereitungen zu treffen, bei denen wir Sie gerne unterstützen möchten. Um ab dem 01.07.2022 mit der Übermittlung der Steuererklärungen starten zu können, möchten wir mit Ihnen zeitnah gemeinsam alle notwendigen Schritte vorbereiten.

 

Weitere Einzelheiten zur Grundsteuerreform 2022 finden Sie im beiliegenden Informationsschreiben. Darin finden Sie auch eine Übersicht, welche Unterlagen für die Feststellungserklärung erforderlich sind.

Wir beraten Sie gerne über alle Details der Grundsteuerreform und Ihre Verpflichtungen hieraus!

 

Viele Grüße

 

Ihre Steuerberatungskanzlei W. Grimm u. D. Marschlich GbR

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